Anerkennung von Lehrveranstaltungen oder Studienwechsel
Anerkennung von Lehrveranstaltungen
Die Anerkennung erfolgt mit den vorhandenen Zeugnissen durch den Stellvertretenden Studiendekan Senior Lecturer Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Kurt Weninger Bakk.techn..
Stellvertretender Studiendekan für Raumplanung und Raumordnung
E280-08 Bodenpolitik und Bodenmanagement
Akademischer Koordinator für Raumplanung und Raumordnung
Studienrechtliche Angelegenheiten (Anerkennungen, Bestätigungen usw.)
Erasmus und OLA Kontaktperson für Raumplanung und Raumordnung
- Füllen Sie folgendes Formular aus: Antrag auf Anerkennung von Prüfungen und schicken es an Kurt Weninger (kurt.weninger@tuwien.ac.at)
- Der Vizestudiendekan bestätigt diese Ansuchen mit Unterschrift und leitet sie an die Studienabteilung weiter. Sollte es Rückfragen geben, wird ein Termin zur Besprechung vereinbart und erst danach erfolgen Unterzeichnung und Weiterleitung..
- Nach ca. 4 wöchiger Bearbeitung erhalten Sie per E-Mail eine Meldung, dass der rechtswirksamen Bescheid (Anerkennung) fertig zur Abholung ist.
Im Studieninformationssystem der TU Wien (TISS) finden Sie alle Informationen bzgl. Lehrveranstaltungen.
Freie Wahlfächer
Freie Wahlfächer müssen nicht vom Studiendekan anerkannt werden, wenn sie während der gültigen Zulassung zum Studiengang absolviert wurden. Eine Anerkennung ist daher in der Regel nicht erforderlich. Die Bescheinigungen über die entsprechenden Lehrveranstaltungen müssen bei der Einreichung des Bachelor- oder Masterabschlusses im Dekanat beigelegt werden.
Pflicht- und Wahlfächer
Zur Anerkennung von Pflicht- und Wahlfächern im Bachelor- und Masterprogramm muss das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen ausgefüllt werden. Die Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltungen muss grundsätzlich von den betreffenden LVA-LeiterInnen festgestellt werden. Dieses Formular ist in der Studien- und Prüfungsabteilung abzugeben. Die Anerkennung erfolgt abschließend durch den Studiendekan mit Bescheid.
Praxisnachweis
Wenn Sie ein (berufsrelevantes) Praktikum absolviert haben und sich dieses auf die freien Wahlfächer (max. 6 ECTS) anrechnen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den Vizestudiendekan, Herrn Kurt Weninger, unter kurt.weninger@tuwien.ac.at. Ein Nachweis über den Umfang (Gesamtstundenzahl) und die Art der Tätigkeit (Nachweis der beruflichen Relevanz) ist erforderlich. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.
ERASMUS
Für die Anerkennung des Studienerfolgs während eines ERASMUS-Aufenthaltes ist das Formular zur Anerkennung auszufüllen und vom Studiendekan bestätigen zu lassen.
Studienwechsel von anderen Studienrichtungen oder Universitäten (In-/Ausland)
Haben Sie einen Studienwechsel von einer österreichischen oder ausländischen Universität in das Architekturstudium vor, dann müssen Sie sich zuerst an der Studienabteilung (Zulassungsstelle) melden. Dort geben Sie ihre erforderlichen Dokumente ab und ihre Daten werden aufgenommen. Sie behalten ihre Matrikelnummer wenn Sie bereits an einer österreichischen Universität inskribiert waren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.