Kommissionelle Prüfungen

3. und 4. Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung

Gesetzeslage

Gemäß § 77 UG2002 und TU-Senatsbeschluss gilt: Studierende sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen (5 Antritte). Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.

Für Studierende, die ihr Architekturstudium ab dem WS 2013/14 begonnen haben, gilt laut Studienplan folgende Regelung: Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) gilt als positiv absolviert, wenn aus den ihr zugeordneten Lehrveranstaltungen im Umfang von 34 ECTS mindestens 18 ECTS positiv absolviert wurden, wobei der Orientierungskurs sowie zumindest eine Übung darin enthalten sein müssen (§8 des Studienplans Architektur)Seit 1.1.2016 gilt laut TU-Senatsbeschluss, dass bis zum positiven Absolvieren der STEOP maximal 4 Prüfungsantritte (also 3 Wiederholungen) möglich sind, danach 5 Prüfungsantritte.

Kommissionelle Wiederholungen sind nicht verpflichtend, sondern nur auf Antrag der/des Studierenden durchzuführen.

Was ist eine kommissionelle Prüfung?

Eine kommissionelle Prüfung ist eine mündliche Prüfung vor einer dreiköpfigen Prüfungskommission. Diese besteht aus dem/der Studiendekan/in als Vorsitzende/r, der/die Lehrveranstaltungsleiter/in als Hauptprüfer/in sowie einem/einer Zweitprüfer/in, der/die mit dem Stoff des Prüfungsfaches vertraut ist. Die Beurteilung erfolgt durch die Prüfungskommission und wird im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.

Ausnahmeregelungen für den 4. Antritt

Für folgende Lehrveranstaltungen gilt: Bei einem 4. Antritt wird die Prüfung schriftlich abgehalten. Die Anmeldung erfolgt zunächst über das Dekanat und dann mit der Bestätigung des Dekanats am jeweiligen Sekretariat der Abteilung oder des Fachbereichs.

  • VO Raumgestaltung
  • VO Wohnbau
  • VO Gebäudelehre
  • VO Hochbau Einführung
  • VO Hochbau 1
  • VO Hochbau 2
  • VO Baudurchführung u. AVA
  • VO Bauphysik und Humanökologie
  • VO Baugeschichte I
  • VO Baugeschichte II
  • VO Technischer Ausbau
  • VO Architektur- und Kunstgeschichte 1
  • VO Architektur- und Kunstgeschichte 2
  • VO Architekturtheorie
  • VO Dreidimensionales Gestalten
  • VO Tragwerkslehre 1
  • VO Tragwerkslehre 2
  • VO Tragwerkslehre Einführung
  • VO Städtebau
  • VO Stadtentwicklung
  • VO Wohnbauproduktion - prozessorientierter Kontext

Weitere Sonderfälle:

  • VO Mathematische und statistische Grundlagen der Raumplanung
  • VU CDA Computergestützte Datenanalyse

Die Anmeldung zur kommissionellen Prüfung erfolgt persönlich am Dekanat für Architektur und Raumplanung E299-01, Karlsplatz 13, 1040 Wien, Stiege 3, 4. Stock oder per E-Mail. Auch die Anmeldung zu den kommissionellen Prüfungen, welche schriftlich abgehalten werden (siehe oben unter Ausnahmeregelungen für den 4. Antritt) erfolgen zunächst am Dekanat und erst dann direkt an den Forschungsbereichen.

Termin und Ort werden von Frau Petra Bilak-Föderl organisiert. Die Einladung zur kommissionellen Prüfung erfolgt schriftlich via E-Mail. Zwischen der Aussendung der Einladung und dem Prüfungstermin müssen mindestens 14 Tage liegen. Diese zweiwöchige Prüfungsvorbereitungszeit steht jedem/er Studierenden rechtlich zu. Wird diese nicht eingehalten, muss ein neuer Termin organisiert werden. Bei ausdrücklichem Wunsch des Studenten (formlose schriftliche Bestätigung ist ausreichend), kann auf diese Frist verzichtet werden.

Kann der/die Studierende den Prüfungstermin nicht wahrnehmen, muss dies dem Dekanat rechtzeitig und in schriftlicher Form mitgeteilt werden!

  • Gemäß § 18a der Satzung der TU Wien sind Studierende berechtigt, sich bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der Prüfer_in oder beim_bei der Studiendekan_in von der Prüfung abzumelden.
  • Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich innerhalb der Frist (zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstag) abgemeldet zu haben, so ist der_die Studiendekan_in auf Vorschlag der Prüferin_des Prüfers berechtigt, diese Studierenden für einen Zeitraum von acht Wochen von der Anmeldung zu dieser Prüfung auszuschließen (die Frist beginnt mit dem Prüfungstag). Davon müsste der Student – sofern von der Sperre Gebrauch gemacht werden möchte – informiert werden. Die Sperre wäre jedoch aufzuheben, wenn ein triftiger Grund (bspw. Unfall oder Ähnliches) nachgewiesen würde, der die verspätete Abmeldung rechtfertigen würde.

Was passiert, wenn man fünfmal durchfällt?

Nach dem 5. negativen Erfolg bei einer Pflichtlehrveranstaltung folgt eine Exmatrikulation. Danach ist man dauerhaft von diesem Studium an dieser Universität ausgeschlossen. Eine Anrechnung der positiv absolvierten Prüfungen für ein anderes Studium ist aber möglich.

Warum keine Ausnahmen?

International gibt es in fast keinem Universitätssystem mehr Antrittsmöglichkeiten zu einer Prüfung als in Österreich. Wer es nicht schafft, eine Pflichtlehrveranstaltung in vier bzw. fünf Versuchen positiv zu absolvieren, studiert wahrscheinlich das Falsche oder nicht ernsthaft genug. Die Lehrenden der TU Wien haben auch eine Verpflichtung der Qualität ihrer Absolventen gegenüber, und schaden mit Ausnahmen vor allem den Absolventen unserer Universität. Daher sind Ausnahmen von dieser Regelung generell nicht möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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