Zuständigkeiten des Dekans
- Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung der Fakultät
- Bestellung der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten
- Zuteilung des Personals/Budgets an die Organisationseinheiten
- Ausübung der Funktion des unmittelbaren Dienstvorgesetzten für die Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten und die zugeordnete Dekanatskoordinatorin
- Ausschreibung von Stellen einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors gemäß § 98 Abs. 2 UG nach grundsätzlicher Genehmigung durch das Rektorat
- Führung von Berufungsverhandlungen zur Besetzung von Universitätsprofessorenstellen gemeinsam mit der Rektorin
- Freistellung von Universitätslehrern von jenen Dienstpflichten, die ihren wissenschaftlichen Aufgaben begründet sind, bis zu einem Höchstmaß von einem Monat (entspricht § 160 BDG)