Anerkennung von Lehrveranstaltungen oder Studienwechsel

Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Die Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die vor der aufrechten Zulassung zum Studium absolviert wurden ist für Studierende mit Zulassung ab dem 1.10.2022 innerhalb der ersten 2 Semester möglich. Für Studierende mit einer Zulassung vor dem 1.10.2022 endete diese Frist am 30.9.2022. Dies betrifft auch die Freien Wahlfächer.

Die Anerkennung erfolgt mit den vorhandenen Zeugnissen durch den Stellvertretenden Studiendekan Senior Lecturer Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Kurt Weninger Bakk.techn..

  1. Füllen Sie folgendes Formular aus: Antrag auf Anerkennung von Prüfungen und schicken es an Kurt Weninger (kurt.weninger@tuwien.ac.at)
  2. Der Vizestudiendekan bestätigt diese Ansuchen mit Unterschrift und leitet sie an die Studienabteilung weiter. Sollte es Rückfragen geben, wird ein Termin zur Besprechung vereinbart und erst danach erfolgen Unterzeichnung und Weiterleitung..
  3. Nach ca. 4 wöchiger Bearbeitung erhalten Sie per E-Mail eine Meldung, dass der rechtswirksamen Bescheid (Anerkennung) fertig zur Abholung ist.

Im Studieninformationssystem der TU Wien (TISS) finden Sie alle Informationen bzgl. Lehrveranstaltungen.

Freie Wahlfächer

Freie Wahlfächer müssen nicht durch den Studiendekan anerkannt werden, wenn Sie während der aufrechten Zulassung zum Studium absolviert wurden. Eine Anerkennung mit Bescheid ist daher in der Regel nicht notwendig. Die Zeugnisse der betreffenden Lehrveranstaltungen sind bei der Einreichung des Bachelor- bzw. Masterabschlusses im Dekanat beizulegen.

Pflicht- und Wahlfächer

Zur Anerkennung von Pflicht- und Wahlfächern im Bachelor- und Masterprogramm muss das Formular Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen ausgefüllt werden. Die Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltungen muss grundsätzlich von den betreffenden LVA-LeiterInnen festgestellt werden. Dieses Formular ist in der Studien- und Prüfungsabteilung abzugeben. Die Anerkennung erfolgt abschließend durch den Studiendekan mit Bescheid.

Praxisnachweis

Wenn Sie ein (berufseinschlägiges) Praktikum gemacht haben und dieses für freie Wahlfächer (max. 6 ECTS) anrechnen lassen möchten, kontaktieren Sie den Stellvertretenden Studiendekan Herrn Kurt Weninger unter kurt.weninger@tuwien.ac.at. Ein Nachweis über Ausmaß (Gesamtstunden) und Art der Tätigkeit (Nachweis der Berufseinschlägigkeit) ist erforderlich.  Bei einer Befürwortung wird Ihnen ein dementsprechendes Zeugnis ausgestellt.

ERASMUS

Für die Anerkennung des Studienerfolgs während eines ERASMUS-Aufenthaltes ist das Formular zur Anerkennung auszufüllen und vom Studiendekan bestätigen zu lassen.

Studienwechsel von anderen Studienrichtungen oder Universitäten (In-/Ausland)

Haben Sie einen Studienwechsel von einer österreichischen oder ausländischen Universität in das Architekturstudium vor, dann müssen Sie sich zuerst an der Studienabteilung (Zulassungsstelle) melden. Dort geben Sie ihre erforderlichen Dokumente ab und ihre Daten werden aufgenommen. Sie behalten ihre Matrikelnummer wenn Sie bereits an einer österreichischen Universität inskribiert waren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung.